Vom 16. November 2019 bis 20. März 2020 findet die Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» im Bundeshaus in Bern statt.
Ein Versprechen hält man. Das lehren wir unseren Kindern. 1997 hat die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention versprochen, diese auch in der Schweiz umzusetzen. Doch in der Umsetzung bestehen immer noch Lücken. Diese Lücken sorgen für viel Leid.
Die Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» der Stiftung Kinderschutz Schweiz zeigt das Leid, welches solche Lücken in der Schweiz verursachen. Inszeniert werden 15 wahre Fälle aus der Schweiz durch Originalobjekte.
Wir laden Sie ein, die Ausstellung zu besuchen und sich einen Eindruck über die aktuelle Situation zu bilden, welche die Schwächsten und Verletzlichsten unserer Gesellschaft trifft: unsere Kinder.
Tag der offenen Tür im Parlamentsgebäude und offizielle Eröffnung
16. November 2019, 09.00 – 17.00 Uhr
Bundeshaus Bern, Besuchereingang Süd
Die Ausstellung untersteht ab dem 16. November den Öffnungszeiten des Bundeshauses. Die offiziellen Termine zu Führungen finden Sie hier.
Ziel
«Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» zeigt anhand wahrer Fälle aus der Schweiz, was die lückenhafte Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz im Alltag für konkrete Auswirkungen auf unsere Kinder hat. Doch die Ausstellungzeigt nicht nur, sie fordert uns alle auf endlich zu handeln. Denn Jubiläumsjahr 2019 ist eine Chance, die Verwirklichung der Kinderrechte für jedes Kind auch in der Schweiz endlich voranzutreiben.
Ausstellung
«Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» besteht aus fünfzehn Inszenierungen. Jede Inszenierung erzählt über ein Originalobjekt einen wahren Fall aus der Schweiz. Die ausgesuchten Fälle schildern das Leid, das die nach wie vor bestehenden Lücken in der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention tagtäglich bei Kindern in der Schweiz verursachen. Denn:
- Jedes zweite Kind in der Schweiz erlebt in der Erziehung psychische und/oder physische Gewalt.
- In der Schweiz trifft die Polizei mindestens 20-mal pro Tag auf Kinder, die Gewalt zwischen ihrer Mama und ihrem Papa ansehen mussten.
- In der Schweiz vermissen Zehntausende einen Elternteil, weil der Streit von Mama und Papa den Kontakt verunmöglicht.
- 30 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz wurden im Internet schon einmal sexuell belästigt.
- Jedes Jahr werden mindestens 300 Kinder in der Schweiz für Kinderpornografie missbraucht.
- Je nach Kanton hat ein Kind, das unter Gewalt und Vernachlässigung leidet, die viermal niedrigere Chance, professionell betreut zu werden.
- Die systematische Ausbildung zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen fehlt in der Schweiz bei allen Berufsgruppen, die mit Kindern oder für Kinder arbeiten.
- In der Schweiz ist jedes sechste misshandelte Kind, das in einer Klinik behandelt wird, noch ein Baby.
- Jedes sechste Kind in der Schweiz hat schlechte Bildungschancen, weil es in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwächst.
- Obwohl sie ein Recht darauf haben, werden Kinder in der Schweiz in bestimmten Verfahren, die sie selbst betreffen, nicht angehört.
- 23 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz sagen, dass sie bereits einmal jemand online «fertigmachen» wollte.
zur virtuelle Ausstellung
Hintergrund
Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. So hat es die UNO-Generalversammlung vor dreissig Jahren in der Konvention über die Rechte des Kindes, für Kinder bis 18 Jahren festgeschrieben.
1997 ratifizierte die Schweiz die Konvention. Heute – 22 Jahre später – fällt die Bilanz ihrer Umsetzung hierzulande durchzogen aus. Im konkreten politischen Prozess muss das Argument der Kinderrechte auch heute immer wieder neu eingebracht werden.
Kinder sind aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft besonders verletzlich und können ihre Rechte nicht alleine durchsetzen. Tatsache ist, dass die Verwirklichung ihrer Rechte im Dreieck Staat – Eltern – Kinder stattfindet. Eltern fällt das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht zu, ihre Kinder zu schützen, zu unterstützen und anzuleiten. Der Staat hat die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen und, falls Eltern der Aufgabenicht gewachsen sind, einzugreifen
Die UNO-Kinderrechtskonvention stattet Kinder zwar mit eigenen Rechten aus, ihre Urteils- und Handlungsbefähigung entwickelt sich jedoch entwicklungsbedingt nur allmählich. Das verlangt nach Regelungen, welche zwischen elterlicher Erziehungsverantwortung und Selbstbestimmungsrecht des Kindes sorgfältig abwägen.
UNO-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Standards im Umgang mit Kindern, und das über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Erstmals werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen. Die Schweiz ratifizierte die Konvention 1997. Mehr…