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So klappt Stillen am Arbeitsplatz

von Mamalicious
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Du hast dein Baby auf die Welt gebracht, das Stillen hat sich eingependelt und nach drei Monaten ruft bereits wieder die Arbeitswelt. Soll und kann ich weiterstillen? Oder abpumpen? Und wie mach ich das konkret? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmerin? Welche als Selbständige? Wir haben für dich die zehn brennendsten Fragen und wertvolle Tipps zusammengetragen.

Das Gute gleich vorweg: Du bist nicht allein! Die diesjährige Stillkampagne hat es sich zum Ziel gesetzt, stillende Mütter möglichst umfassend beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu unterstützen und aufzuklären.

Das wichtigste in Kürze:

  • Stillende Mütter haben ein Anrecht auf verordnete und bezahlte Stillpausen.
  • Der Betrieb muss einen Ruheraum zum Stillen zur Verfügung stellen.
  • Wichtig ist, alle Fragen zum Stillen und Abpumpen in einem offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber frühzeitig zu besprechen.

Deine Superpower aus der Brust

Muttermilch ist ein wahres Wunderwerk der Natur! Darum lohnt es sich, dein Baby sechs Monate voll zu stillen. Vorausgesetzt du kannst und willst das. Zwingen soll man keine Frau. Ein Still-Knorz macht weder dich noch dein Kind glücklich. Das möchten wir von Mamalicious gern an dieser Stelle festhalten.

Doch zurück zum Stillen. Es hat nicht nur unglaublich viele gesundheitliche Vorteile für dich und dein Kind, es stärkt auch eure Beziehung und schenkt deinem Baby die Nähe, die es zum Gedeihen braucht. Muttermilch ist keimfrei, hat infektionshemmende Eigenschaften und ist immer in der richtigen Temperatur vorhanden. Zudem begünstigt Stillen die optimale Entwicklung der Gesichts- und Mundmuskulatur sowie des Kiefers, die für die Sprachbildung wichtig ist.

Auch für dich als Mutter hat es viele Vorteile: Die Still-Hormone fördern die Rückbildung der Gebärmutter, wodurch die Blutungsgefahr nach der Geburt reduziert wird. Darüber hinaus verringert sich das Risiko für die Mutter, später an Brustkrebs zu erkranken. Nicht zuletzt entlastet Stillen auch das Portemonnaie und die Umwelt. Weitere Infos und Vorzüge findest du hier.

Das sind deine Rechte als stillende Mutter

Der Wiedereinstieg in deinen Job muss wirklich kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören. Du hast viele Rechte! Das solltest du wissen:

Wieviel bezahlte Stillzeit habe ich?

Im Arbeitsrecht ist die Stillzeit zu der auch das Abpumpen der Muttermilch gehört im ersten Lebensjahr des Kindes seit 2014 wie folgt geregelt:

Bei einer täglichen Arbeitszeit von:
– bis zu 4 Stunden sind es mindestens 30 Minuten
– bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten
– bei mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten

Für wen gilt diese Regelung?

Sie gilt für Festangestellte in einem nationalen wie auch in einem internationalen Betrieb. Ob vor Ort oder im Homeoffice spielt dabei keine Rolle. Miteinbezogen sind auch Mütter, die im Stundenlohn angestellt sind. Dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt sind die öffentlichen Verwaltungen – hier gelten eigene Gesetze, welche aber oft gleiche oder ähnliche Bestimmungen in Bezug auf das Stillen enthalten – sowie der Sektor der Landwirtschaft. Arbeitnehmerinnen in Kaderstellungen sind von den im Arbeitsgesetz festgehaltenen Regelungen ebenfalls ausgenommen. Ebenso selbständig Erwerbende.

Ein Tipp für alle Unternehmerinnen von Mamalicious-Gründerin und Zweifachmama Racha Fajjari: «Mit Beikost kann man gut schon ab dem fünften Monat beginnen. Dadurch konnte ich auch acht Stunden am Stück arbeiten.»

Was ist, wenn ich mehr Zeit fürs Stillen benötige?

Wenn du mehr Zeit fürs Stillen oder Abpumpen benötigst, darfst du diese beziehen, bezahlt sind allerdings nur 30 Minuten pro Halbtag. Nach dem ersten Lebensjahr hast du weiterhin ein Recht auf die erforderliche Zeit zum Stillen, sie wird jedoch nicht mehr als bezahlte Arbeitszeit angerechnet.

Wie sieht es bei Zwillingen aus?

Die Stillzeit oder Zeit fürs Abpumpen gilt für jedes Kind. Bei Zwillingen wird sie also verdoppelt.

Muss der Arbeitgebende einen Stillraum zur Verfügung stellen?

Ja. Stillende Mütter müssen sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Ruheraum mit einem bequemen Stuhl zur Verfügung zu stellen (das kann zum Beispiel auch ein Erste-Hilfe-Raum sein). Das Stillzimmer muss ausserdem abschliessbar sein und Sicht-und Schallschutz bieten. Die Mutter braucht einen Kühlschrank zum Lagern der Muttermilch und eine Möglichkeit zum Waschen und allenfalls Trocknen der Brustpumpe. Die Stillförderung Schweiz hat dazu eine Checkliste erarbeitet.

Kann ich die Stillzeiten zusammenfassen und am Stück beziehen, also beispielsweise zur täglichen Verkürzung der Arbeitszeit nutzen?

Die erforderliche Zeit zum Stillen gilt nicht als Ruhezeit. Sie darf weder als Überstundenkompensation, noch an die Ferien angerechnet werden. Sie darf auch nicht vor- oder nachgeholt oder kumuliert werden. Die Annahme des Gesetzgebers ist, dass die Stillzeit während der regulären Arbeitszeit bezogen wird. Der Bezug der Stillpausen zu Beginn und am Ende kommt faktisch einer Verkürzung der Arbeitszeit gleich. Rein theoretisch wäre es aber in Absprache mit dem Arbeitgebenden möglich.

Darf ich bei Tagesausflügen, Geschäftsreisen etc. fehlen?

Ja. Stillende Mütter dürfen während der gesamten Stillzeit nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.

Welche Rechte haben stillende Mütter darüber hinaus?

Stillende Mütter dürfen keine schweren Arbeiten machen und nicht über neun Stunden pro Tag arbeiten. Wenn ihnen keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann, dürfen sie zu Hause bleiben bei Lohnfortzahlung. Auch die Schichtarbeit ist Einschränkungen unterworfen (siehe Mutterschutzverordnung, Art. 14).

Ich bin mit der Organisation rund ums Stillen am Arbeitsplatz überfordert. An wen kann ich mich wenden?

Hol dir eine Stillberaterin! Die Kosten von drei Beratungen werden durch deine Krankenkasse übernommen. Auch die Mütter- und Väterberatung und Hebammen können dich zu diesem Thema unterstützend beraten.

Hat der Vater Anspruch auf bezahlte Stillzeit für die Ernährung des Babys mit abgepumpter Milch?

Leider nein. Diese Regelungen gelten ausschliesslich für stillende Mütter. Hallo Baby oder gar Zwillinge im Homeoffice?! Hallo Miteinbeziehen der Väter ab Geburt?! Hallo richtige Elternzeit?! Es gibt in der Schweiz noch viel zu tun…

Dein Mami-Baby-Plan für den Wiedereinstieg

Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert dir den Wiedereinstieg und stärkt dein Selbstvertrauen. Wir haben für dich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Besprich am besten bereits während der Schwangerschaft deinen Still- oder Pumpwunsch mit deinem Arbeitgeber. Vereinbare bereits im Vorfeld Arbeitszeit und das Datum deines Wiedereinstiegs.
  • Erkundige dich, wo du in Ruhe stillen oder abpumpen kannst. Wenn du abpumpst, soll ein Kühlschrank für die Zwischenlagerung der Muttermilch zur Verfügung stehen.
  • Besuche nach der Geburt die Arbeitsstelle und stell dein Baby deinen Arbeitskolleginnen und -Kollegen vor. Informiere diese, dass du stillen oder für dein Kind abpumpen wirst.
  • Das Abpumpen soll für dich angenehm sein und auf keinen Fall schmerzen. Weitere Infos zum Abpumpen zu Hause, der Vorbereitung und dem Umgang mit Muttermilch findest du hier.
  • Eine detaillierte Checkliste für die Organisation am ersten Arbeitstag bekommst du hier.
  • Tipps wie du deine Milchproduktion neben der Arbeit aufrecht erhältst, liest du hier.

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